Es gibt verschiedene Situationen in welchen das eine Kostenübernahme des Umzugs bei Harzt 4 Bezug durch das Jobcenter möglich ist. Bei uns erfahren Sie in welchen Fällen Sie mit einer Kostenübernahme rechnen können, denn hierbei sollten Sie sich genauestens über Ihre Rechte und Pflichten informieren, da das Arbeitsamt nicht zu einer Umzugskosten Übernahme verpflichtet ist.
Näheres zum Urteil des Sozialgerichts Dortmund.
Beachten Sie, dasss das Arbeitsamt nicht zur Umzugskosten Übernahme verpflichtet ist. In einigen Fällen liegt ein Umzug jedoch auch im Interesse des Jobcenters, weshalb eine Kostenübernahme des Umzugs bei Harzt 4 Bezug möglich ist.
Da es die Hauptaufgabe der Agentur für Arbeit ist Arbeitslose wieder zurück ins Berufsleben zu bringen, sollen Umzugskosten einem neuen Job nicht im Wege stehen. Die Agentur hat großes Interesse daran, den Umzug für den neuen Job zu ermöglichen und ist in vielen Fällen auch bereit die Umzugskosten von Seiten des Jobcenters zu übernehmen. Jedoch ist das Amt zu dieser Kostenübernahme nicht verpflichtet. Laut Gesetz gilt, solange der „Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.“ (§ 45 Absatz 1 SGB III). Wie hoch die zu tragenden Kosten sind und ob diese übernommen werden ist eine Ermessensentscheidung.
Im Grunde gilt, ist die neue Arbeitsstelle weiter als 2,5 Stunden entfernt, hat man gute Chancen auf die Umzugskostenübernahme bei Harzt 4 Bezug. Segnet das Jobcenter Umzüge als notwendig ab, müssen weiter Dokumente eingereicht werden. Unteranderem müssen Sie den neuen Mietvertrag und mindestens drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen vorlegen.
Neben dem Umzug für einen neuen Job gibt es noch andere Fälle in welchen die Kostenübernahme für den Umzug bei Harzt 4 Bezug möglich ist. Verlässt ein Familienmitglied die gemeinsame Wohnung oder kommt ein neues Familienmitglied hinzu, sodass die aktuelle Wohnung nicht mehr geeignet ist, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme Ihres Umzugs bei Harzt 4 stellen.
Natürlich stellt auch die Kündigung durch den Vermieter oder eine Veränderung wegen Alters oder Krankheit eine Situation dar, in welcher die Umzugskosten vom Arbeitsamt übernommen werden könnten.
*Alle Angaben ohne Gewähr
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